Übungs- und Trainingsgruppen ist unsere Basis

Das Wir ist zunächst einmal die Grundlage, sich sportlich in einer Interessengruppe einzubringen. Die Interessengruppe ist je nach Sportart die Übungs- oder Trainingsgruppe. Zum Wir gehört auch die geeignete Anleitung der Gruppe, die durch einen Übungsleiter oder Trainer gegeben wird. Nur wenn Interessenten mit einem Übungsleiter oder Trainer zusammenfinden, kann das Wir exisitieren und gestaltet werden. Praktizierende und Übungsleiter / Trainer gehören wie Pech und Schwefel zusammen. Fehlt ein Partner, so kann die Interessengruppe nicht existieren.

Im Erwachsenensport formieren sich unsere Interessengruppen im wesentlichen durch Eigeninitiativen, Ideen werden eingebracht und verwirklicht. Eine besondere Aufmerksamkeit muß dem Kinder- und Jugendbereich gewidmet werden, da hier der Übungsleiter / Trainer nur durch Engagement von interessierten Eltern oder engagierter Dritter realisiert werden kann. Wer sein Kind zum Sport schicken will, sollte uns helfen, entsprechende Engagierte für die Sportstunde zu finden, denn es braucht immer zwei Partner, um ein sportliches Angebot umsetzen zu können.

Derzeit hat der TSV mehr als 28 ehrenamtlich tätige Übungsleiter und Trainer, die das sportlche Angebot in den Übungs- und Trainingsgruppen in 12 Sportarten/Sparten sichern. Trotz diesem Engagement haben wir Vakanzen, die wir in einem weiteren Beitrag zusammenstellen wollen.

Der Verein als Gemeinschaft

Der Verein als gemeinnützige Institution sichert den geregelten Ablauf der Übungs- und Trainingsgruppen und sorgt für die Bereitstellung sowie Betrieb und Pflege unserer Sportstätten. Der Verein bietet als Mitgliedsverein im BSLV die Rahmendaten zur gesicherten Durchführung des Sports (z.B. Sportversicherung, Bereitstellung von Ausbildungsprogrammen, Beratungsleistungen zu steuerrechtliche und juristische Anliegen im Breitensport). Der Verein ist die verbindliche Innen- und Aussenvertretung zum verantworlichen Praktizieren des Breitensports am Ort. Wir im TSV bedeutet die Mitgliedschaft beim TSV. Der TSV sind Wir alle als Mitglieder. Ein Interessemgemeinschaft als gemeinnützlicher Verein, eingeschrieben im Vereinsregister am Amtsgericht in Kempten, unterliegt klaren Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gemeinschaftsufgaben werden durch die Satzungunseres Vereins bestimmt, die bei der Gründung des Vereins notariell erstellt wurde und im Vereinsregister hinterlegt ist.

Vorstand und Abteilungen

Zum Wir im TSV gehört die Verpflichtung nach BGB, sich entsprechend den satzungsgemäßen Aufgaben zu organisieren. Ohne Bereitschaft zur satzungsgemäßen Organisation gibt es keinen TSV. Die Notwendigkeit zur Vorstandschaft regelt das BGB. Ohne Vorstand gibt es keinen Verein. Ohne Vorstand erfolgt nach BGB die Zwangsauflösung des Vereins. Die Tätigkeitkeit als Vorstand ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die für die Wahlperiode verbindlichen Charakter hat. Zum Wir im TSV gehört in der Gemeinschaft das Interesse, die satzungsgemäßen Aufgaben periodisch besetzen zu wollen.

Wir im TSV sind in 5 Abteilungen, im Vereinsausschuß durch einen Abteilungslieter und einen stellv. Abteilungsleiter vertreten,  organisiert, damit im täglichen Sportbetrieb kurze Wege sichergestellt sind. Mit dieser Organisation hat der Vorstand einen Teil seinen Verantwortlichkeit im Innenverhältnis an die jeweilige Abteilungsleitung deligiert, ohne dabei der Verantwortlichkeit für das Außenverhältnis abzugeben bzw. abgeben zu können. Abteilungsleiter und ihre Stekllvertreter sind ehrenamtliche Tätigkeiten, die für die Wahlperiode verbindlichen Charakter hat. Zum Wir im TSV gehört auch hier das Interesse zur Erneuerung und Besetzung dieser Aufgaben. Abteilungen überblicken die EIn- und Ausgaben zum Sportbetrieb auf der Grundlage von jährlich im Vorstand abgesprochenen Budgets und organisieren den Betrieb der Sportdisziplinen in den jeweiligen Abteilungen durch Zusammenarbeit mit Übungsleiter bzw. Trainer.

Die Organisation des TSV wird derzeit durch mehr als 26 ehrenamtlich besetzte Positionen sichergestellt.

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Der Vereinsausschuß wird durch den 1. & 2. Vorstand, den jeweils 1. und 2. Abteilungsleiter, dem Schriftführer, dem Kassier und den 2-3 Beisitzern gebildet. Weitere ständige Vertreter im Vereinsausschuß sind die vom Verein ernannten Ehrenvorsitzenden.